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OLG Oldenburg, 03.09.1996 - 5 U 87/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
Risikoverteilung bei Fehlleistungen in (einer) echten Gemeinschaftspraxis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 24
- VersR 1997, 1492
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt - …
auch für das Gebiet der Frauenheilkunde - wegen fehlender Austauschbarkeit von Leistungen - abweichenden Urteile von Obergerichten, etwa OLG Oldenburg VersR 1998, 1421 - kosmetische Brustoperation; VersR 1997, 1492 - Gelenkspiegelung; NJW-RR 1997, 1118 f. - Schwangerschaftsvorsorge; vgl. ferner Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 62). - OLG Oldenburg, 24.02.1997 - 5 U 152/96
Unzureichende Schwangerschaftsbetreuung; Verrichtungsgehilfe und …
Diese Austauschbarkeit ärztlicher Leistungen bei weitgehender Anonymität der behandelnden Person ist bei einer gynäkologischen geburtshilflichen Betreuung, für die sich die Mutter der Klägerin gerade den Beklagten zu 1) ausgewählt und den sie durchgängig aufgesucht hat, nicht gegeben (vgl. Senats-Urteils vom 03.09.1996 5 U 87/96 NJW-RR 97, 24).